Benutzerordnung

1. Benutzung
Die Gemeindebibliothek Suhr steht grundsätzlich allen Personen zur Benutzung offen.

2. Anmeldung
Beim Einschreiben wird ein zeitlich unbefristeter Ausweis abgegeben. Der Ausweis ist bei jeder Ausleihe; vorzuweisen.
Namens- und Adressänderungen sowie der Verlust des Ausweises sind der Bibliothek zu melden.
Ein Ersatzausweis kann gegen eine Gebühr erstellt werden.
Für Schäden, die aus dem nicht gemeldeten Verlust des Ausweises entstehen, haftet die Kundin bzw. der Kunde.

Die Kundendaten werden ausschliesslich für die Benutzung der Bibliothek verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

3. Ausleihe
Bücher, Hörbücher, Comics, Zeitschriften, CD-ROM, Musik CDs,
Spiele   4 Wochen
DVD       4 Wochen
E-Medien gemäss aktuellen Vorgaben.

4. Verlängerung
Eine Verlängerung der Medien um eine weitere Ausleihperiode ist in der Regel möglich,
ausgenommen Musik CDs und Spiele.
Sie kann via Onlinekatalog, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erfolgen.
Wenn eine Reservation vorliegt, kann keine Verlängerung gewährt werden.

5. Reservierung
Bereits ausgeliehene Medien können reserviert werden. Sie müssen innerhalb einer Woche nach
Benachrichtigung abgeholt werden.

6. Mahnungen
Nach Ablauf der Ausleihfrist werden Mahnungen verschickt. Bleiben sie erfolglos, werden die Medien und entstandene Unkosten in Rechnung gestellt und es können keine weiteren Medien mehr ausgeliehen werden.

7. Haftung
Die Kundinnen und Kunden haften für die ausgeliehen Medien und deren Verwendung sowie für die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften.

Wer die Bestimmungen der Bibliothek nicht beachtet, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Suhr, im April 2023